AGBs Vermietung

1. Mietvertragsbedingungen

1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/ Vertragserstellung zwischen dem Mieter und Infuusio.de – Matthias Heusinger (nachfolgend Vermieter genannt) hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.

1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind nicht für den Vermieter verpflichtend.

1.3 Die mobile Fasssauna kann grundsätzlich nur für mehrere ganze Tage gemietet werden. Die Mindestmietdauer ist ein Tag und zwar von 18.00 Uhr bis 18:00 Uhr Folgetag. Die Miete über ein normales Wochenende beginnt am Freitag 14:00 Uhr und endet am Montag 18:00 Uhr. Die Miete über in der Woche beginnt am Dienstag 18:00 Uhr und endet am Donnerstag um 19:00 Uhr

2. Abschluss des Vertrages

2.1 Die Reservierung der mobilen Fasssauna (Kapazität von bis zu 4 Personen) mit holzbefeuertem Saunaofen, die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.

3. Reservierung, Änderung, Rücktritt

3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.

3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages, bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.3 Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mieter folgende Preise berechnet:

Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes, 7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes, Weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes

Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.

Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (extra angeschafftes Material, weitere Personalkosten etc.) vor.

3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.

4. Übergabe der gemieteten Fasssauna/ Ausführung/ Gewährleistung

4.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.

4.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor gerichtliche Schritte einzuleiten.

4.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Ausstattung – z.B. Saunakübel) sowie der vollständigen und korrekten Eintragung von Mängeln an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna sowie die Anzahl der Gegenstände.

4.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fasssauna in seinen Besitz zu nehmen.

4.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

4.6 Der Mieter hat die mobile Fasssauna und das gemietete Equipment sauber und gereinigt an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, notfalls feucht zu wischen und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren. Es ist ein Rücknahmeprotokoll anzufertigen.

4.7 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Fasssauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.

4.8 Bei Anlieferung der mobilen Fasssauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die Einhaltung der mitgelieferten Saunaregeln ist während des Betriebs zu beachten.

4.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt ggf. zu Schadensersatzansprüchen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine Sicherungsgebühr/ Kaution i.H.v. € 200,00 zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.

5.2 Die Kaution muss in bar oder mit EC Karte hinterlegt werden.

5.3 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.

5.4 Kreditkarten sind vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen.

6. Unfälle/ Diebstahl/ Anzeigepflicht

6.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.

6.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.

6.3 Während der Mietdauer geht die vollständige Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht und Einweisung über alle Mitsaunierenden.

6.4 Folgendes ist UNBEDINGT zu beachten

6.4.1 Während des Betriebs darf der Saunaofen nicht berührt werden, wegen der Verbrennungsgefahr. Ausnahme: Öffnen der Saunaofen-Türe zum befeuern.

 6.4.2 Die Saunatür darf nicht verstellt werden und muss komplett geöffnet werden können.

6.4.3 Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden.

6.4.4 Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.

6.4.5 Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden.

6.4.6 Die Sauna darf nicht unter Bäumen, Dächer, Vordächer, Carports oder in Waldbrand gefährdeten Gebieten betrieben werden.

6.4.7 Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden.

6.4.8 Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.

6.4.9 Das Saunakonzentrat darf nicht getrunken werden und muß entsprechend der Anweisung verdünnt werden.

6.4.10 Das Saunakonzentrat darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung gelangen.

6.4.11 Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Personen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten.

6.4.12 Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden, da diese erhitzen oder beschädigt werden können.

6.4.13 In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden, außer im Saunaofen.

 6.4.14 In der Sauna darf nicht geraucht werden.

6.4.15 Die Sauna sollte textilfrei betreten werden. Handtücher sind entsprechend unterzulegen – „Kein Schweiß auf Holz“.

6.4.16 Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.

6.4.17 Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.

6.4.18 Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützrad vorne, Stützen hinten, Handbremse).

6.4.19 Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.

6.4.20 Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.

6.4.21 Ofen und Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.

6.4.22 Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deodorant Dosen mit in die Sauna genommen werden.

6.4.23 Es darf kein Alkohol in der Sauna als Aufguss verwendet werden.

6.4.24 Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden – Explosionsgefahr.

6.4.25 Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, darf nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.

6.4.26 Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna .

Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatzpflichtig.

7. Haftung

7.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden.

7.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.

7.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.

7.4 Weiterhin geht während der Mietdauer jegliche Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Fasssauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.

7.5 Eventuell anfallende Kosten nach dem Mietverhältnis, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das rechtliche Schritte vor.

9. Allgemeine Regelungen

9.1 Die eventuelle Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer oder mehrerer der zum Vertragsinhalt gewordenen vorstehenden Bedingungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt deutsches Recht.

10. Gerichtsstand/ Schriftform

10.1.1 Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform

10.1.2 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. 

10.2 Gerichtsstand ist 49074 Amtsgericht Osnabrück